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   OLG Hamm, 15.12.2009 - 4 U 133/09   

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https://dejure.org/2009,19356
OLG Hamm, 15.12.2009 - 4 U 133/09 (https://dejure.org/2009,19356)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.2009 - 4 U 133/09 (https://dejure.org/2009,19356)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 4 U 133/09 (https://dejure.org/2009,19356)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Unterlassungsansprüchen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 203 S. 1; UWG § 11 Abs. 1; UWG § 11 Abs. 2
    Verjährung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG; Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05

    Begriff des Verhandelns

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2009 - 4 U 133/09
    Nicht erforderlich ist, dass dabei eine Vergleichsbereitschaft oder eine Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird (BGH NJW 2007, 587; Köhler, in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 11 Rn. 1.44; Teplitzky, 9. Aufl. 2007, Kap. 16 Rn. 42).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2009 - 4 U 133/09
    Allein aus der zum Zweck der Verteidigung geäußerten Rechtsauffassung lässt sich nicht schließen, dass der Beklagte sich auch in Zukunft entsprechend verhalten werde (BGH GRUR 2001, 1174 - Berühmungsaufgabe; Bornkamm, a.a.O., § 8 Rn. 1.19), zumal er hier klargestellt hat, dies nicht zu wiederholen.
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2009 - 4 U 133/09
    Die Normen des BGB werden von § 11 UWG unter dem Gesichtspunkt der Spezialität verdrängt, insofern, als die UWG-Vorschrift (hier die "verjährte" Irreführung) als eine konkrete und erschöpfende Regelung der betreffenden Teilfrage anzusehen ist (vgl. BGHZ 36, 252 - Gründerbildnis; GRUR 1984, 678 - Intermarkt II; Teplitzky, a.a.O., Kap. 16 Rn. 16).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 4 U 188/13

    Amtshaftung in Baden-Württemberg: Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch

    Dieser Grundsatz sei vom angerufenen Senat auch in seinem Beschluss vom 11.12.2009 (4 U 133/09) ausgesprochen worden.

    In dem vom angerufenen Senat mit Beschluss vom 11.12.2009 (4 U 133/09) entschiedenen Fall habe der damalige Kläger sein Fahrzeug auch bei Dunkelheit auf einem Friedhofsparkplatz abstellen wollen und habe beim Einparken mit Schrittgeschwindigkeit den Begrenzungsbordstein mit der vorderen Karosserie überfahren.

    Für die (Straßen-)Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Parkplätze gelten diese Maßstäbe ebenfalls; sie sind wie die übrigen Straßenteile zu sichern (so ausdrücklich Thüringer OLG MDR 2006, 1289 = NZV 2007, 573 Rn. 6 in Juris; Saarländisches OLG NJW-RR 2009, 97 = MDR 2009, 258 Rn. 22 in Juris; Staudinger-Hager, a.a.O., § 823 Rn. E 166, in der Sache aber allgemeine Meinung; siehe etwa BGH, jeweils ebenda; OLG Düsseldorf, ebenda; OLG Dresden, ebenda; Saarländisches OLG, OLGR 2004, 177 Rnrn. 21 f. in Juris; Senat, Beschluss vom 16.11.2009, 4 U 133/09 unter II. der Gründe).

  • AG Bremen, 15.12.2016 - 9 C 61/16

    Urheberrechtsverletzung - Verjährungsunterbrechung bei Abgabe einer

    Auch die Reaktion auf das Schreiben der Klägervertreter vom 15.04.2013 (Anlage K7), nämlich das Schreiben der Beklagten vom 23.04.2013 (Anlage K8, Bl. 42 d.A.) ist kein Verhandeln, weil die Beklagte in diesem Schreiben einen weitergehenden Anspruch zurückwies (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15. Dezember 2009 - 4 U 133/09 -, juris; Palandt, 75. A., § 203, Rn. 2 m.w.N.).
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